Mit dem Begriff Verkehrsrecht wird eine überaus große Ansammlung ganz unterschiedlicher Normen aus dem öffentlichen Recht sowie dem Straf- und Zivilrecht bezeichnet. Diesen Regelungen ist gemein, dass sie allesamt die Bewegung von Personen oder Gütern zum Gegenstand haben.
Dabei beschränkt sich die Tätigkeit der Kanzlei auf das Straßenverkehrsrecht und somit alle Normen, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung im Straßenverkehr stehen - ganz gleich, ob diese Fortbewegung im PKW, im LKW oder auf dem Fahrrad stattgefunden hat.
Ebenso wie das allgemeine Verkehrsrecht ist auch das Straßenverkehrsrecht ein Sammelbegriff: So fällt hierunter etwa der Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt genauso wie die Geltendmachung eines Personenschadens gegenüber der Versicherung eines Unfallgegners.
Aber nicht nur die Vielfältigkeit dieses Rechtsgebiets, sondern auch die hohe Regelungsdichte und der stetige Wandel erfordern einen hohen Spezialisierungsgrad auf Seiten Ihrer Rechtsvertretung: Gesetzliche Vorschriften ändern sich regelmäßig und die Rechtsprechung zu auslegungsbedürftigen Fragestellungen entwickelt sich weiter. Darüber hinaus kann Rechtsprechung und Verwaltungspraxis auch in den einzelnen deutschen Bundesländern stark differieren.
Wir beraten Sie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht und übernehmen - sofern erforderlich - auch ihre Verteidigung vor Gericht. Gleiches gilt für die Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber Verwaltungsbehörden. So beschäftigen wir uns etwa mit den folgenden Themen:
Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner für die Ermittlung und Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche zur Verfügung. Bei der Beratung und Vertretung von Geschädigten kümmern wir uns bspw. um folgende Themen: