So regelt das Medizinrecht etwa die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Patienten, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten untereinander. Gleiches gilt für die öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften, welche die Berufsausübung von Ärzten und Zahnärzten normieren.
Dr. Tobias Thein ist bereits seit dem Jahr 2008 als Fachanwalt für Medizinrecht tätig. Zudem arbeitet er als Referent in zahlreichen Qualitätszirkeln und für die Zahnärztekammer Hamburg. Darüber hinaus ist er Honorardozent an der Akademie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE).
Den Fachanwaltstitel dürfen Rechtsanwälte führen, die über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Medizinrecht verfügen. Dies setzt voraus, dass Kenntnisse und Erfahrungen die übliche anwaltliche Qualifikation in einem erheblichen Maß übersteigen. Der Titel wird nach entsprechender Überprüfung durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen.
Unsere anwaltlichen Dienstleistungen bieten wir primär für Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe sowie für Institutionen im medizinischen Sektor an. Hierbei bearbeiten wir Fragestellungen aus den folgenden Themengebieten:
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Erbrecht