Dabei erfordert das Erbrecht mehr als nur fundierte rechtliche Kenntnisse - vielmehr ist auch ein zwischenmenschliches Fingerspitzengefühl und somit ein erhöhter Grad an Sensibilität wichtig, um die oftmals emotional aufgeladenen Fragestellungen eines Mandats angemessen bearbeiten zu können.
Hinsichtlich unserer Beratungsleistungen unterscheiden wir zwischen Vorsorge und Nachsorge.
Die erbrechtliche Vorsorge betrifft alle Rechtshandlungen, die vom Erblasser und seinen Erben vor dem Eintritt der Erbfalls erbracht werden können.
Die erbrechtliche Nachsorge beinhaltet sämtliche Rechtshandlungen, die von Erben, Vermächtnisnehmern oder Dritten nach dem Eintritt des Erbfalls vorgenommen werden können.
Rechtsanwalt
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Fachanwalt für Medizinrecht