Erbrecht

Das Erbrecht zählt zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir bringen unsere langjährige Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet im Interesse unserer Mandanten ein.

Dabei erfordert das Erbrecht mehr als nur fundierte rechtliche Kenntnisse - vielmehr ist auch ein zwischenmenschliches Fingerspitzengefühl und somit ein erhöhter Grad an Sensibilität wichtig, um die oftmals emotional aufgeladenen Fragestellungen eines Mandats angemessen bearbeiten zu können.

Hinsichtlich unserer Beratungsleistungen unterscheiden wir zwischen Vorsorge und Nachsorge.

Expertise als Fachanwalt

Dr. Tobias Thein darf seit dem Jahr 2023 den Titel "Fachanwalt für Erbrecht" führen.

Den Fachanwaltstitel dürfen Rechtsanwälte führen, die über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Erbrecht verfügen. Dies setzt voraus, dass Kenntnisse und Erfahrungen die übliche anwaltliche Qualifikation in einem erheblichen Maß übersteigen. Der Titel wird nach entsprechender Überprüfung durch die jeweils zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen.

 

 

Vorsorge

Die erbrechtliche Vorsorge betrifft alle Rechtshandlungen, die vom Erblasser und seinen Erben vor dem Eintritt der Erbfalls erbracht werden können.

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Vermächtnisse
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Schenkungen
  • Stiftungen

Nachsorge

Die erbrechtliche Nachsorge beinhaltet sämtliche Rechtshandlungen, die von Erben, Vermächtnisnehmern oder Dritten nach dem Eintritt des Erbfalls vorgenommen werden können.

  • Testamentsanfechtungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Aufgrund des erb- und medizinrechtlichen Schwerpunkts besteht eine besondere Kompetenz im Bereich der Beratung und Vertretung zur Testierfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Ihre Ansprechpartner

Dr. Tobias Thein

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Erbrecht