Erbrecht

Das Erbrecht zählt zu den Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit. Wir bringen unsere langjährige Berufserfahrung in diesem Rechtsgebiet im Interesse unserer Mandanten ein.

Dabei erfordert das Erbrecht mehr als nur fundierte rechtliche Kenntnisse - vielmehr ist auch ein zwischenmenschliches Fingerspitzengefühl und somit ein erhöhter Grad an Sensibilität wichtig, um die oftmals emotional aufgeladenen Fragestellungen eines Mandats angemessen bearbeiten zu können.

Hinsichtlich unserer Beratungsleistungen unterscheiden wir zwischen Vorsorge und Nachsorge.

Vorsorge

Die erbrechtliche Vorsorge betrifft alle Rechtshandlungen, die vom Erblasser und seinen Erben vor dem Eintritt der Erbfalls erbracht werden können.

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Vermächtnisse
  • Patientenverfügungen
  • Vorsorgevollmachten
  • Betreuungsverfügungen
  • Schenkungen
  • Stiftungen

Nachsorge

Die erbrechtliche Nachsorge beinhaltet sämtliche Rechtshandlungen, die von Erben, Vermächtnisnehmern oder Dritten nach dem Eintritt des Erbfalls vorgenommen werden können.

  • Testamentsanfechtungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern

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