In der Sozietät SCHMIDT & THEIN Rechtsanwälte sind zwei Berufsträger tätig: Hans H. E. Schmidt und Dr. Tobias Thein. Unterstützt werden die Rechtsanwälte durch ein kompetentes und freundliches Team.
Hans H. E. Schmidt, Jahrgang 1944, ist bereits seit 1975 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Er ist hauptsächlich im Erbrecht und Verkehrsrecht tätig.
Dr. Tobias Thein, Jahrgang 1967, ist seit 1998 als Rechtsanwalt in Hamburg zugelassen. Als Fachanwalt für Medizinrecht beschäftigt er sich primär mit medizinrechtlichen Fragestellungen.